Good news in puncto BAföG

15.10.2024 | Herzlich Willkommen im Wintersemester! Ab jetzt gelten einige neue und bessere BAföG-Regelungen. Dafür haben wir uns als IG Metall Jugend gemeinsam mit den anderen Gewerkschaftsjugenden stark gemacht. Denn Studieren darf kein Privileg derjenigen mit wohlhabenden Elternhäusern sein. Wir wollen gleiche Chancen für alle.

Foto: Christian Mang

VOM GAMECHANGER ZUR LUFTNUMMER

Bildungsgerechtigkeit schaffen – mit diesem Ziel wurde das BAföG vor mittlerweile über 50 Jahren eingeführt. Es war ein echter Gamechanger. Das lag vor allem daran, dass es seinem eigenen Anspruch gerecht wurde. Heute kaum zu glauben, aber damals entsprach der BAföG-Höchstsatz in etwa den Beträgen, die das Deutsche Studierendenwerk als zum Leben notwendig errechnet hatte. Beinahe die Hälfte aller Studierenden wurden durch BAföG gefördert. Und das Beste: BAföG gab es als vollständigen Zuschuss, was bedeutet, dass kein Cent (bzw. Pfennig) davon zurückgezahlt werden musste. Von dieser Messlatte sind wir heute leider weit entfernt. Ihren Tiefpunkt hatte die Talfahrt des BAföG 2019/20 erreicht. Zu diesem Zeitpunkt bezogen noch ganze 11,3 Prozent der Studierendenden BAföG. Fast 40 Prozent hatten keinerlei Anspruch, trotz finanzieller Bedürftigkeit. Nur, weil sie zu alt waren oder zu lange studierten.

VON ALLEIN KOMMT NICHTS

Doch unsere Kämpfe haben sich gelohnt. In den vergangenen Jahren gab es mehrere BAföG-Neuerungen. Sie entsprechen in vielen Punkten noch immer nicht den Lebensrealitäten der Studierenden, die von steigenden Mieten und hohen Lebenshaltungskosten genauso betroffen sind wie Auszubildende und Beschäftigte – und damit auch nicht unseren Forderungen. Aber erste Verbesserungen werden spürbar sein:

DAS IST NEU – DOCH DA MUSS NOCH MEHR HER!

  • Du beginnst dein Studium, bist unter 25 Jahre alt und beziehst Bürgergeld oder ähnliche Leistungen? Dann kannst du eine Studienstarthilfe in Höhe von 1.000 Euro beantragen. Sie muss nicht zurückgezahlt werden.
  • Der Förderungshöchstsatz beträgt nun 992 Euro pro Monat. Das ist mehr als vorher, aber nicht genug. In Deutschland definiert das Bürgergeld das menschenwürdige Existenzminimum – aktuell sind das 563 Euro pro Person pro Monat. Das BAföG dagegen setzt einen Grundbedarf von lediglich 475 Euro monatlich an.
  • Du wohnst nicht mehr bei deinen Eltern, sondern in einer von dir gemieteten Unterkunft? Dann hast du Anspruch auf die Wohnkostenpauschale in Höhe von 380 Euro. Sie entspricht jedoch leider nur einem Tropfen auf den heißen Stein, denn Wohnen ist deutlich teurer. Die durchschnittlichen monatlichen Kosten liegen bei 479 Euro. In Städten wie München, Frankfurt oder Berlin zahlen Studierende im Schnitt 700 bis 800 Euro.
  • Du darfst monatlich abzugsfrei etwa 556 Euro dazu verdienen, was der Minijobgrenze ab 2025 entspricht.
  • Du kannst nun bis zum Beginn des 5. Fachsemesters deine Fachrichtung wechseln, ohne deinen BAföG-Anspruch zu verlieren.
  • Ab jetzt kannst du einmalig und ohne Angabe von Gründen ein Semester über die Förderungshöchstdauer hinaus BAföG erhalten. Dafür wurde das neue Flexibilitätssemester eingeführt. Aber Vorsicht – es gibt nur ein Flexisemester insgesamt, auch wenn du Bachelor und Master machst.

Du willst deine Studienbedingungen verbessern? Ein BAföG, das zum Leben reicht? Mieten, die bezahlbar sind? Safe Uni-Jobs? Gute Praktikumsregeln? Angemessene Studi-Job-Löhne? Dann mach bei uns mit! Wir sind deine Gewerkschaft. Wir unterstützen und beraten dich. Und wir kämpfen mit dir gemeinsam für deine Interessen.

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